§ 17a AußHG (Strafbestimmung, Aus- oder Einfuhr ohne erforderliche Bewilligung, zollämterermächtigte Waren; „Grünkanal“, Durchschreiten, mögliche Bewilligung anlässlich Abfertigung; Verlassen des „Grünkanals“, Ende der Abfertigung)
VwGH 24.06.1998, 96/04/0162, 0163