§ 13 Abs 2 Z 1 MOG 1985 idF BGBl 1987/138 (Einzugsgebiete, Milchablieferungspflicht, außer bei Verbrauch im eigenen Haushalt und im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb; „Haushalt“, Begriff, auch best juristische Personen, Orden und Kongregationen, Verbrauch im Haushalt der betr Lokalgemeinschaft; Barmherzige Schwestern vom Hl Vinzenz von Paul)