§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerdelegitimation einer gelöschten GmbH; Zustellung des angefochtenen Bescheides nach Verlust der rechtlichen Existenz)
VwGH 12.05.1998, 98/08/0013
Wird eine GesmbH nach dem AmtslöschungsG infolge rk Abw eines A auf Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens oder wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht, so ist ihre Rechtspersönlichkeit beendet, sofern und solange - wie hier - kein Aktivvermögen vorhanden ist (vgl Reich-Rohrwig, GesmbH-Recht, 690 und 726, an der zuletzt angegebenen Stelle mwH auf Lehre und Rsp; ferner OGH NZ 1988, 82; ecolex 1991, 466; RdW 1998, 75).