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VwGH 24. 3. 1998, 97/18/0615, 0616 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/1483ZfV 1999, 621

§ 34 Abs 2 VwGG (Mängelbehebungsauftrag; Erfüllungsfrist; beginnt mit Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages neu zu laufen, nicht mit Zurückweisung)

VwGH 24.03.1998, 97/18/0615

Die Zurückw eines A auf Verfahrenshilfe bewirkt im Gegensatz zur Abw eines solchen A, dass die Frist zur Erfüllung des gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrages nicht mit Zustellung der E über den A auf Verfahrenshilfe neuerl zu laufen beginnt, sondern von der Zustellung des Mängelbehebungsauftrages zu berechnen ist (vgl hiezu etwa VwGH 10.12.1996, 96/19/2479, 09.07.1997, 96/13/0183, sowie 08.09.1994, 94/18/0257).

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