§ 41 Abs 1 VwGG (Prüfungsumfang; Sachverhaltsprüfung durch VwGH, in der Beschw behauptete mangelnde Deutschkenntnisse, Einvernahme durch Berichter des VwGH; Bindung an den von der bel Beh als erwiesen angenommenen Sachverhalt, eingeschränkte Sachverhaltsprüfung, Überprüfung der Beweiswürdigung nur hinsichtl der Schlüssigkeit)