§ 27 VwGG (Säumnisbeschwerde; Voraussetzungen für Zulässigkeit; Ablauf der Entscheidungsfrist der Behörde; Glaubhaftmachung des Ablaufes durch Beschwerdeführer)
VwGH 17.02.1998, 97/08/0527
Mit Schriftsatz vom 17. 9. 1997 erhob die Bf Säumnisbeschw gem Art 132 B-VG gegen die Sbg LReg, da diese über ihre Berufung als Behörde zweiter Instanz bis heute nicht entschieden habe. Der Berufungsschriftsatz sei spätestens am 18. 3. 1997 beim Magistrat der Stadt Salzburg eingelangt und sodann der Berufungsbehörde vorgelegt worden.