§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Gegenstandslosigkeit, Wegfall des rechtlichen Interesses; Asylverfahren; zwischenzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft)
VwGH 13.05.1998, 97/01/0468
Eine zur VerfEinstellung führende Klaglosstellung kann auch dadurch eintreten, dass durch Änderung maßgebl Umstände das rechtl Interesse des Asylwerbers an der E nachträgl wegfällt. Da der Bf als nunmehr österr Staatsbürger (Verleihung der Stb nach Einleitung des VorVerf) das von ihm angestrebte Asyl nicht mehr benötigt und er somit durch die verwgerichtl Aufhebung des angef B (betr Asyl) nicht günstiger gestellt wäre, als dies ohne meritor Erledigung über die Beschw der Fall wäre, besteht ein rechtl schutzwürdiges Interesse an einer E nicht mehr. Einer solchen E käme vielmehr nur noch theoret Bedeutung zu (VwGH 11.11.1997, 96/01/0275 mwN). Einstellung.