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VwGH 10. 3. 1998, 98/08/0010 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1999/1454ZfV 1999, 615

§ 104 Abs 6 ASVG (Renten und Übergangsgeld; Zahlungsmodalitäten; Änderung der Zahlungsmodalität; Benachrichtigung von Änderung kein Bescheid; weder Leistungs- noch Verwaltungssache)

VwGH 10.03.1998, 98/08/0010

Der Bf erhielt von der PVArb ein an ihn gerichtetes und mit seiner Versicherungsnummer versehenes Schreiben mit folgendem Wortlaut:

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