§ 23 AlVG (Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung; Berechnung; Begrenzung der Höhe nach; Durchrechnungszeitraum)
VwGH 21.04.1998, 97/08/0608
Die Rüge des Bf, die bel Beh habe eine fiktive Pensionshöhe aus dem Zeitraum vom 1. 1. bis 31. 5. 1996 „ungeprüft übernommen“ und durch 152 Kalendertage geteilt, ist insoweit berechtigt, als ein solcher „Durchrechnungszeitraum“ in § 23 AlVG überhaupt nicht vorgesehen ist.