§ 117 Abs 1 KFG (Entzug der Fahrlehrerberechtigung; Vertrauenswürdigkeit von Fahrlehrern; Beitragen zur Verletzung melderechtlicher Vorschriften eines Fahrschülers zur Erleichterung dessen Lenkerprüfung)
VwGH 24.02.1998, 97/11/0276
Der Bf gesteht selbst zu, dass er „in einem einzigen Fall“ dazu beigetragen habe, dass ein Fahrschüler melderechtl Vorschriften verletzt habe, um Erleichterungen bei der Lenkerprüfung zu erlangen. Auch wenn es sich bei der Person nicht um einen Fahrschüler des Bf handelte, ergibt sich doch, dass es sich um einen Schüler der Fahrschule handelte, an der der Bf als Fahrlehrer tätig war. Damit kann entgegen dem Vorbringen des Bf nicht die Rede davon sein, dass es sich um eine „Verfehlung im Privatleben“ gehandelt habe. Im Übrigen trifft es nicht zu, dass nur ein unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Lehrtätigkeit gesetztes Fehlerverhalten zum Wegfall der Vertrauenswürdigkeit führen könne. Dies kann vielmehr die Folge selbst eines außerberufl Fehlverhaltens sein (VwGH 30.05.1995, 95/11/0051, mwH). Abw.