§ 88 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; Kammerumlage, Zahlungsrückstand über zwei Jahre)
Art 59 f EGV (Dienstleistungsfreiheit, Schutz nur für grenzüberschreitende Dienstleistungen; keine Anwendung auf rein innerstaatlichen Sachverhalt)
VwGH 24.06.1998, 98/04/0092