§ 1 Abs 3 Z 1 AufG (Aufenthaltsrecht; allgemein anerkannte Regeln des Völkerrechtes; Asylantrag; Abweisung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung)
VwGH 17.10.1997, 96/19/2084
Der Bf unterlässt es, darzulegen, welchen Tatbestand er in seiner Person als verwirklicht ansieht, auf Grund dessen er nach den allg anerkannten Regeln des Völkerrechts ein „Aufenthaltsrecht gem § 1 Abs 3 Z 1 AufG“ genieße. Zur Darlegung eines entsprechenden Aufenthaltsrechtes gem § 1 Abs 3 Z 1 (und damit der Möglichkeit der Inlandsantragstellung gem § 3 Z 2 der V BGBl 1995/408) sind die diesbezügl Ausführungen in der Beschw - wonach es die bel Beh unterlassen habe zu prüfen, „ob diese Ausnahmebest Platz greift“, da die Abweisung des AsylA nicht bedeute, „dass damit eine Aufenthaltsberechtigung nach den allg anerkannten Regeln des Völkerrechtes nicht gegeben sei“ - daher nicht geeignet.