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VwGH 7. 11. 1997, 96/19/0962 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/1341ZfV 1999, 583

Art 7 Assoziationsratsbeschluss 1/80 (Nachzug von Familienangehörigen; Besuchssichtvermerk; Aufenthaltsrecht, keines)

VwGH 07.11.1997, 96/19/0962

Der EuGH betont in seinem Urteil vom 17. 4. 1997 Kadimann gegen Freistaat Bayern, Rs C-351/95 , dass durch Art 7 des Assoziationsratsbeschlusses die Befugnis des betreffenden Mitgliedstaates nicht berührt wird, den Familienangehörigen die Genehmigung zu erteilen, zu dem in diesem Staat ordnungsgem beschäftigten türkischen Arbeitnehmer zu ziehen (vgl Rz 32 dieses Urteils). Diese Genehmigung wird vom EuGH als solche definiert, „zu dem Arbeitnehmer zu ziehen, um zum Zwecke der Familienzusammenführung in diesem Staat ihren Wohnsitz zu begründen“ (vgl Rz 35 und auch Rz 29 dieses Urteiles), wobei dem Angehörigen im Anschluss an die Erteilung einer Genehmigung ein Aufenthaltsrecht nicht verweigert werden darf (vgl Rz 33 dieses Urteiles).

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