§ 6 Abs 2 Satz 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Antrag auf Erteilung, Antragstellung vor der Einreise nach Österreich und vom Ausland aus; Antragsvoraussetzung)
VwGH 18.06.1998, 94/18/0829
Das in § 6 Abs 2 Satz 1 AufG normierte Erfordernis, einen A vom Ausland aus zu stellen und die E darüber im Ausland abzuwarten, ist nicht als bloße Formvorschrift zu werten, sondern als Voraussetzung, deren Nichterfüllung die Abw eines A nach sich zieht (vgl etwa VwGH 30.01.1998, 96/19/0985, mwN). Abw.