§ 12 Abs 5 Bgld FLG 1970 (Bewertung von Grundstücken, Grundstücke mit besonderem Wert; Schätzung der Verkehrswertung durch Befragen von Personen)
VwGH 26.02.1998, 96/07/0023
Dem Einwand des Bf, die Wertfeststellung seiner Grundflächen sei nicht dem G entsprechend durch Schätzung dieser Flächen iSd § 12 Abs 5 und 6 Bgld FLG erfolgt, ist entgegenzuhalten, dass es der Beh für die vorzunehmende Schätzung des Verkehrswertes unbenommen bleibt, etwa auch durch Befragen von ortskundigen und mit den lokalen Verkehrswerten vertrauten Pers, die Mitglieder des Ausschusses der Z-Gemeinschaft sind, entsprechende Ermittlungen anzustellen. Der im BerufungsVerf erstatteten Stellungnahme des Operationsleiters ist der Bf nicht durch hinreichend konkrete Gegenbehauptungen entgegengetreten. Das erst im Zuge der Beschw erstattete ergänzende Sachvorbringen des Bf betr konkrete Verkehrswerte für derartige Flächen stellt jedoch eine unzul Neuerung iSd § 41 Abs 1 VwGG dar.