§ 7 Abs 1 letzter Satz in der ab 1. 1. 1995 geltenden Fassung Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Befreiung von der Beitragspflicht; Zeitpunkt der Antragstellung; Zeitpunkt der beh Entscheidung; Zeitpunkt der Wirksamkeit der Befreiung; zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung)
VwGH 24.02.1998, 96/11/0318