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VwGH 24. 2. 1998, 96/11/0318 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/1261ZfV 1999, 560

§ 7 Abs 1 letzter Satz in der ab 1. 1. 1995 geltenden Fassung Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Befreiung von der Beitragspflicht; Zeitpunkt der Antragstellung; Zeitpunkt der beh Entscheidung; Zeitpunkt der Wirksamkeit der Befreiung; zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung)

VwGH 24.02.1998, 96/11/0318

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