- (Auslegung; abweichende Begriffsbildung in Bauordnung und Raumordnungsgesetz; harmonisierende Auslegung; Verwendung des Begriffes „ständig“ einmal als Beifügung zum Begriff Aufenthaltsraum, einmal als Begriffsmerkmal für Aufenthaltsraum)
§ 61 Abs 1 Tir ROG 1994 (Baudichten; Geschoßflächendichte, Baumassendichte, Bebauungsdichte)