§ 1 Abs 3 lit b Krnt KrankenanstaltenO (Krankenanstalten, keine; Einrichtungen der betriebsärztlichen Betreuung gem § 22 des ArbeitnehmerschutzG )
VwGH 21.04.1998, 97/11/0382
Die bfd Partei (Ärztekammer für Krnt) bestreitet, dass es sich bei dem verfggstdl Vorhaben überhaupt um eine KA iSd KAG bzw der Krnt KAO handelt. Das Vorhaben entspreche nach dem medizin Inhaltsbereich vielmehr einem arbmedizin Zentrum iSd § 79 Abs 1 Z 3 und des § 80 des ArbeitnehmerInnenSchutzG. Eine arbmedizin Betreuung von Betrieben durch eine KA sei im G nicht vorgesehen.