§ 75 Abs 2 KFG (Aufforderungsbescheid, Nichtnachkommen, Entziehung der Lenkerberechtigung; relevante Einwendungen)
VwGH 19.05.1998, 98/11/0116
Für die Erlassung eines B nach § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG ist ledigl erforderl, dass der Besitzer einer Lenkerberechtigung einer an ihn rk ergangenen Aufforderung, sich ärztl untersuchen zu lassen, zur Erstattung eines ärztl GA erforderl Befunde beizubringen oder die Lenkerprüfung neuerl abzulegen, keine Folge geleistet hat. Dagegen sind die Gründe, die Anlass für die Einleitung des ErmittlungsVerf zur Entziehung der Lenkerberechtigung boten, nicht mehr zu prüfen und es ist auch für eine Auseinandersetzung mit der geistigen und körperl Eignung der betr Pers in einem solchen Verf kein Raum (vgl VwGH 22.11.1994, 94/11/0117).