§ 75 Abs 1 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung; Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu lassen; Bedenken, dass Voraussetzungen für Erteilung der Lenkerberechtigung nicht mehr gegeben sind)
VwGH 21.04.1998, 97/11/0388
Die bel Beh stützt ihre Bedenken, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkerberechtigung nicht mehr gegeben seien (§ 75 Abs 1 KFG) allein auf die Stellungnahme der ärztl AmtsSV vom 1. 10. 1997. Diese Stellungnahme ist aber deshalb nicht geeignet, begründete Bedenken im dargestellten Sinn zu rechtfertigen, weil sie einen Sachverhalt voraussetzt, den der Bf stets bestritten und zu dem die bel Beh keine Ermittlungen durchgeführt und keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen hat. Nur dann, wenn die bel Beh als erwiesen annehmen kann, dass der Bf den in der Anzeige vom 7. 6. 1997 gen Sachschaden verursacht und dies nicht bemerkt hat, wären der in der ärztl Stellungnahme vom 1. 10. 1997 gen Verdacht betr ein reduziertes Wahrnehmungsvermögen des Bf und damit Bedenken hinsichtl seiner körperl Eignung zum Lenken von Kfz gerechtfertigt. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.