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VwGH 21. 4. 1998, 97/11/0122 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1999/987ZfV 1999, 434

§ 66 Abs 2 lit f KFG (bestimmte Tatsachen; Verhalten, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen; nächtliches Fahren auf der Autobahn ohne Licht)

VwGH 21.04.1998, 97/11/0122

Das dem Bf zur Last liegende Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn zur Nachtzeit, ohne die Beleuchtung seines Pkws einzuschalten, ist an sich geeignet, bes gefährl Verhältnisse zu schaffen, uzw einerseits im Hinblick auf die hohen Geschwindigkeiten, mit denen üblicherweise auf Autobahnen gefahren wird, und die dadurch verlängerten Reaktions- und Anhaltewege sowie die Schwere der Folgen bei Unfällen mit hoher Geschwindigkeit, andererseits im Hinblick auf den Umstand, dass auf unbeleuchtete Fahrzeuge in der Regel wesentl später reagiert werden kann als auf beleuchtete. Der Bf bestreitet nicht, mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A 2 gefahren zu sein. Ob das Ausmaß dieser Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächl 70 km/h betragen hat und wie dieses Ausmaß gemessen wurde, ist im gegebenen Zusammenhang nicht entscheidend, weil es nicht um die Anwendung des § 66 Abs 2 lit i KFG geht. Abw.

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