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VwGH 19. 9. 1997, 95/19/0679 (JUSTIZVERWALTUNG)

JudikaturJUSTIZVERWALTUNGZfV 1999/979ZfV 1999, 433

Art XI EinfV KO (Gläubigerschutzverband, bevorrechteter; Voraussetzungen der Anerkennung)

VwGH 19.09.1997, 95/19/0679

(S Zivil und Strafrechtswesen)

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