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VwGH 26. 5. 1998, 97/04/0251 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/971ZfV 1999, 431

§ 2 Abs 1 Z 7 GewO 1994 (Geltungsbereich, keine Anwendung auf Ausübung der schönen Künste)

§ 2 Abs 11 GewO 1994 (Ausübung der schönen Künste, Begriff; keine bei Herstellung von Teddybären)

VwGH 26.05.1998, 97/04/0251

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