§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Wirkungen einer „Verwarnung“, keine; Berücksichtigung des Fehlverhaltens)
VwGH 04.09.1997, 97/18/0449
Eine - im G nicht vorgesehene - „Verwarnung“ entfaltet keine Rechtswirkungen dergestalt, dass ein vorher gesetztes und erst nachher bekannt gewordenes Fehlverhalten des Fremden nicht zum Anlass für die Verlängerung eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfte.