§ 14 Abs 1 Z 3 PassG (Annahme gerechtfertigt, dass Passwerber den Reisepass zu Zuwiderhandlung gegen Einreisebestimmungen benützen werde; Schlepperei)
§ 15 Abs 1 PassG (Entziehung des Passes; nachträgliches Bekanntwerden oder Eintreten von Tatsachen, die Versagung der Ausstellung rechtfertigen)