§ 1 AsylG 1968 (Flüchtling; Aufklärung von Widersprüchen in der Fluchtgeschichte; Asylrelevanz auch bei „einfachen Parteimitgliedern“ möglich; „exponierte Stellung“ in einer Partei nicht zwingend erforderlich)
VwGH 07.05.1998, 96/20/0212
Der Bf (StA Pakistan) hat seine Fluchtgründe auf seine Mitgliedschaft bei der PPP (Pakistan Volkspartei) gestützt, für welche er regelmäßige Hilfsaktivitäten (Verteilung von Werbematerial, Transportfahrten iZm Parteienversammlungen) ausgeführt habe. Da sich (zum Zeitpunkt seiner Flucht) seine Partei in Opposition zur Regierungspartei befunden habe, sei er deshalb von den staatl Organen verfolgt worden.