§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagungsgrund; Sicherung des Lebensunterhaltes; Einkommen als GmbH-Geschäftsführer; GmbH in Liquidation)
VwGH 03.10.1997, 96/19/1950
Ein Geschäftsführergehalt ist grundsätzl geeignet, den Lebensunterhalt eines Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann zu sichern, wenn diese voraussichtl für die Dauer der Bew über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne dass die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach §§ 28 ff KO oder §§ 2 ff AnfO besteht. Gänzl Vermögenslosigkeit bzw eine anfechtungsrechtl relevante Vermögens- oder Liquiditätssituation einer werbenden GmbH stellt den Ausnahme- und nicht den Regelfall dar. Diesbezügl Bedenken der Beh sind daher nicht vorweg initiativ zu zerstreuen, sondern böten Anlass für entsprechende amtswegige Ermittlungen. Im Hinblick darauf, dass der Gesellschaft das Stammkapital zur Verfügung steht, ist auch die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit für die Sicherung des Einkommens des Geschäftsführers nicht unumgängl notwendig (VwGH 17.10.1996, 95/19/0575).