§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Sichtvermerkversagungsgrund; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; Eheschließung mit österr Staatsbürger; ausländerbeschäftigungsrechtl Bewilligung nicht erforderlich; Aufenthaltsrecht, keines)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (ebenso)