§ 12 AufG (Aufenthaltsrecht; Ersichtlichmachung; Erfüllen der materiellen Voraussetzungen)
VwGH 12.09.1997, 96/19/0961
Die hier erfolgte Ersichtlichmachung eines vorläufigen Aufenthaltsrechtes nach den gem § 12 AufG ergangenen Ven der BReg verschaffte dem Bf kein originäres - von der Erfüllung der Voraussetzungen der in Rede stehenden Ven unabhängiges - vorläufiges Aufenthaltsrecht iSd Best (VwGH 19.04.1996, 95/19/1016). Die mat Voraussetzungen des § 4 Abs 1 der V BGBl 1993/402 bzw des § 1 Abs 1 der V BGBl 1994/1038, wonach der Fremde sein Heimatland aufgrund der dort herrschenden bewaffneten Konflikte verlassen habe müssen, erfüllte der Bf nach den insoweit unbekämpft gebliebenen Feststellungen des angef B aber nicht.