§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; Verfolgung wegen politischer Ansichten; Unterstützung der PKK schließt politische Verfolgung nicht aus)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; konkrete und durch Bescheinigungsmittel untermauerte Angaben über Bestehen einer aktuellen und durch staatliche Stellen zumindest gebilligte Bedrohung; PKK-Sympathisant)