§ 37 Abs 1 FrG (Zurückweisung oder Zurückschiebung, stichhaltige Gründe; Gefahr unmenschlicher Behandlung, Strafe oder Todesstrafe; Ermittlungspflicht)
VwGH 27.02.1998, 95/21/0905
Die bel Beh hätte sich mit der vom Bf insb unter Hinweis auf eine best irak Rechtsvorschrift behaupteten Praxis des Irak, dass Pers, welche sich durch Ausreise der Stellung für den Militärdienst entzogen haben, die Todesstrafe drohe, angesichts der von ihm im VerwVerf gegebenen Hinweise durch geeignete Ermittlungen (zB Anfrage bei der österr Botschaft im Irak, Verwertung von Berichten spezialisierter Organisationen) auseinandersetzen müssen. Da sie zutreffendenfalls zu dem Ergebnis hätte kommen können, dass der Bf im Irak gem § 37 Abs 1 FrG bedroht sei, hat sie den angef B mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von VerfVorschriften belastet. Aufhebung.