§ 37 Abs 1 FrG (Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung, stichhaltige Gründe für das Gefahrlaufen, einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe unterworfen zu werden; Pflicht zur Auseinandersetzung mit konkreten Vorbringen)
VwGH 27.02.1998, 95/21/0399