§ 7 Abs 3 Stmk FeuerpolG (bestehende bauliche Anlage; Auftrag zur Bereitstellung oder Errichtung von geeigneten Brandmeldeeinrichtungen, Löschanlagen; Bedachtnahme auf die baulichen Gegebenheiten und wirtschaftliche Zumutbarkeit)
§§ 48 bis 50a Stmk BauO 1968 (Bestimmungen über Hochhäuser; Brandschutzeinrichtungen unzulänglich; Auftrag zur Anpassung in zumutbarem Umfang und schrittweise)