§ 138 Abs 3 BDG (Anrechnung von Zeiten auf Ausbildungsphase; Antrag, keiner, Einholung der Zustimmung des BMF)
VwGH 25.03.1998, 98/12/0033
Bei der Anrechnung von Zeiten auf die Ausbildungsphase nach § 138 Abs 3 BDG handelt es sich nicht um einen VerwAkt, der nur auf A des Beamten zu erlassen ist. Der Gesetzeswortlaut schließt freilich eine solche Antragstellung des Beamten nicht aus.