§ 32 Abs 1 Wr DienstO (eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst; Begriff, Rechtsirrtum, keiner, irrige Auslegung des Gesetzes, Irrtum über aufschiebende Wirkung einer VwGH-Beschwerde)
VwGH 25.02.1998, 98/12/0019
1. Eigenmächtig ist ein Fernbleiben eines Beamten dann, wenn keine ausdrückl oder stillschweigende Gestattung vorliegt.