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VwGH 18. 3. 1998, 97/09/0011 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1999/871ZfV 1999, 401

§ 97 Abs 1 Z 2 Wr DienstO (Einstellung des Disziplinarverfahrens, Gründe, keine Dienstpflichtverletzung)

§ 100 Abs 3 Wr DienstO (Verhandlungsbeschluss, wenn Sachverhalt „ausreichend geklärt“; Begriff, möglicher Einstellungsgrund)

VwGH 18.03.1998, 97/09/0011

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