§ 38 Abs 2 BDG idF vor BGBl 1994/500 (qualifizierte Verwendungsänderung, von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; keines, Organisationsänderung, Erlass des BMF)
§ 40 Abs 2 Z 2 BDG idF vor BGBl 1994/500 (qualifizierte Verwendungsänderung; Mischverwendung, Gleichwertigkeit, keine, Erheblichkeit des höherwertigen Verwendungsanteiles)