§ 20b Abs 6 GehG (Fahrtkostenzuschuss, Ausschluss; keiner Betreuungspflicht gegenüber Mutter, Wohnsitz außerhalb 20-km-Zone)
VwGH 25.02.1998, 96/12/0017
Es ist zwar richtig, dass die Unterstützung der Mutter der Bfin durch diese keinen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss bewirkt, es kann aber bei der von der Bfin behaupteten Sachlage (persönl Betreuungspflicht im Hinblick auf den schwierigen physischen und psychischen Zustand der Mutter, keine erkennbare finanzielle oder familiäre Substitutionsmöglichkeit) nicht ausgeschlossen werden, dass der Bfin eine Wohnsitznahme in Wien oder innerhalb von 20 km tatsächl unzumutbar gewesen wäre. Wenn dem Beamten aber zu der von ihm gewählten Wohnsitznahme außerhalb der 20-km-Zone gar keine zumutbare andere Handlungsalternative offen gestanden ist, erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit der Frage der konkreten Bemühungen um eine Wohnung zu welchen Konditionen immer innerhalb der 20-km-Zone. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.