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VwGH 21. 4. 1998, 98/11/0023 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/850ZfV 1999, 395

§ 25 Abs 3 letzter Satz Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Steiermark (Witwenversorgung, Versorgung der früheren Ehegattin, Fiktion eines Hinterlassens einer Witwe für den Fall, dass nur eine frühere Ehegattin vorhanden ist)

VwGH 21.04.1998, 98/11/0023

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