Abschn I Abs 3 BeitragsO für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsbemessung, Bemessungsgrundlage, Überschuss aus der selbständigen ärztlichen Tätigkeit)
VwGH 21.04.1998, 97/11/0265
Nach Abschn I Abs 3 der am 1. 1. 1995 in Kraft getretenen BeitragsO ist Bemessungsgrundlage der Überschuss aus der selbständigen ärztl Tätigkeit, ermittelt nach den Best des EStG 1988. Die Einkommen- bzw Lohnsteuer ist bei der Ermittlung des Überschusses nicht zu berücksichtigen.