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VwGH 21. 4. 1998, 97/11/0265

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/848ZfV 1999, 395 Heft 3 v. 5.7.1999

Abschn I Abs 3 BeitragsO für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsbemessung, Bemessungsgrundlage, Überschuss aus der selbständigen ärztlichen Tätigkeit)

VwGH 21.04.1998, 97/11/0265

Nach Abschn I Abs 3 der am 1. 1. 1995 in Kraft getretenen BeitragsO ist Bemessungsgrundlage der Überschuss aus der selbständigen ärztl Tätigkeit, ermittelt nach den Best des EStG 1988. Die Einkommen- bzw Lohnsteuer ist bei der Ermittlung des Überschusses nicht zu berücksichtigen.

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