§ 40 Abs 1 Tir ROG (Mischgebiete; allgemeines Mischgebiet, Kerngebiet, Tourismusgebiet und landwirtschaftliches Mischgebiet; nach Maßgabe der folgenden Abs nur Gebäude, von denen typischerweise keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht; Büroraum und Zubau bzw Neugestaltung einer Busgarage)