§ 37 Abs 1 Tir BauO (Bauwerber; Ausführung der baulichen Anlage, Verpflichtung, sich eines befugten Bauführers zu bedienen)
§ 53 Abs 1 lit a Tir BauO (Verwaltungsübertretung; Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ohne Bewilligung; strafbar der Auftraggeber)