§ 23 Abs 1 Krnt BauO (Parteien des Bewilligungsverfahrens)
§ 23 Abs 2 Krnt BauO (Anrainer; Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke und aller weiteren im Einflussbereich des Vorhabens liegenden Grundstücke, sowie die Inhaber von Anlagen auf angrenzenden Grundstücken oder auf nur durch Verkehrsflächen getrennten Grundstücken)