§ 3 Abs 7 Tir BauO (Umbau, Begriff; gesamtes Gebäude nach der Änderung als ein anderes anzusehen; andere bauliche Veränderungen; hier nur im Bereich eines Geschoßes)
§ 27 Abs 3 lit b Tir BauO (Bauansuchen, Beilagen; Zustimmung des Grundeigentümers bei Neu-, Zu- und Umbau)