§ 16 Abs 3 Sbg BauPolG (bauliche Anlage, ohne Bewilligung; Beseitigungsauftrag an den Eigentümer und allenfalls auch den Veranlasser; keine Vollstrekkung während Verfahren betreffend nachträgliche Baubewilligung; nicht konsentierte Wohnnutzung eines Dachgeschoßes; Auftrag zur Rückführung der Wohnnutzung gedeckt, Auftrag zur Beseitigung von Gegenständen nicht)
VwGH 22.01.1998, 97/06/0188