§ 56 Abs 2 Tir BauO idF LGBl 1989/10 (Übergangsbestimmung; Verfahren, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Entscheidung der Behörde 1. Instanz ergangen; Fortführung nach den bisher geltenden Bestimmungen; Entscheidung über Rechtsmittel eines übergangenen Nachbarn; Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung gegenüber dem Bauwerber; Anwendbarkeit auch auf die Raumordnungsvorschriften)
VwGH 18.12.1997, 97/06/0165