§ 129 Abs 2 Wr BauO (Instandhaltungspflicht des Eigentümers; Miteigentum; Verpflichtung eines Eigentümers, das ihm Mögliche zur Erfüllung der Pflicht zu tun, allenfalls gerichtliche Schritte gegen widerstrebende Miteigentümer; keine Hinderung durch Mehrheitseigentümer nachweisbar)
VwGH 16.04.1998, 97/05/0322