§ 33 Abs 1 Krnt BauO (Baubewilligung, Nichtvollendung des begonnenen Vorhabens binnen angemessener Frist, Ausführungspflicht; bescheidmäßiger Auftrag zur weiteren Ausführung; zeitlicher Anwendungsbereich, Grenzen; 9 Jahre nach Erteilung der Baubewilligung)
§ 43 Krnt BauO (Interessen der Sicherheit oder Gesundheit; Beseitigungsauftrag; Einsturz der Außenmauern eines Gebäudes)