§ 4 Abs 6 Z 3 AuslBG idF vor BGBl 1995/895 (Überschreitung der Landeshöchstzahl, öffentliches oder gesamtwirtschaftliches Interesse; keines, Küchenhilfe eines Campingplatzbetriebes; Aufnahme einer Personengruppe in BHZÜV)
§ 12a Abs 2 AuslBG (Bundeshöchstzahl; Verordnungsermächtigung)